Versteigerungsbedingungen
Nachfolgende Versteigerungsbedingungen gelten für unsere Saalauktionen und entsprechend für unsere Internetauktion.
- Die Versteigerung erfolgt, mit Ausnahme eigener Ware, im Namen und auf Rechnung ihrer Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet.
- Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zurückzuziehen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen und schriftliche Gebote zurückzuweisen.
- Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich.
Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt. Die Gegenstände sind nach bestem Wissen und Gewissen im Katalog beschrieben. Die Katalogbeschreibung ist keine zugesicherte Eigenschaft gem. §§ 459 ff.BGB. Eine Haftung des Versteigerers für Fehler der Ware ist ausgeschlossen. Die Ware ist, soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion geprüft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Steiff-Tiere, wenn nicht anders vermerkt, sind immer ohne Knopf, Schild und Fahne. Sofern Originalkartons professionell nachgefertigt sind, z.B. bei Märklin ital. Fertigung, wird dies nicht extra erwähnt. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
Trotz Einsatz modernster Technik können Abbildungen in diesem Katalog Farbabweichungen vom Orginal enthalten.Eine Farbverbindlichkeit kann nicht garantiert werden. - Schriftliche Gebote müssen spätestens drei Tage vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer -soweit keine Sicherheiten vorliegen- zurückweisen. Die Mindeststeigerung beträgt bis 100,- Euro 5,- Euro, bis 1000,- Euro 10,- Euro und ab 1000,- Euro 100,- Euro. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. (Untergebote können nicht berücksichtigt werden).
Für Eingabefehler kann keine Haftung übernommen werden, da bei handschriftlichen Geboten Irrtümer entstehen können. Insbesondere bei kurzfristig abgegebenen Vorgeboten. - Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Aufruf. Bei mehreren gleichhohen Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezüglich der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber über; es ist Sache des Käufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schützen.
- Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung beim Einlieferer bzw. Verkäufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und Eigentumsübergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.
- Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder per Euroscheckkarte mit Pin zu zahlen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Fernbieter erhalten eine Rechnung über den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zu Lasten des Erwerbers. Die Kosten für Porto und Verpackung wird nach Aufwand berechnet. Wünscht der Käufer eine zusätzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten.
- Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld in Höhe von 16 % zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 19,04 %). Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der sofortigen Nachprüfung wegen Überlastung.
Geldkosten gehen zu Lasten des Bieters. - Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen möglichst sofort, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen nach der Auktion beim Versteigerer eingegangen sein, zur Weiterleitung an den Einlieferer.
- Gerät der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat zu erstatten. Dem Erwerber bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden nicht entstanden oder geringer ist als vorstehende Pauschale. Nach Fristsetzung mit Ablehnungsanordnung verliert er jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die Gegenstände werden auf seine Kosten verwertet, er haftet für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Auktionator ist berechtigt einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und Käuferprovision), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.
- Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und / oder Nebenleistungen in fremdem Namen einzuziehen oder einzuklagen.
- Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schäden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist.
- Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf.
- Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschließen.
- Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschließlich dem Auktionator und dem Eigentümer der Versteigerungsgegenstände zum Zeitpunkt der Katalogveröffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber über. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber im Rahmen der Auktion verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.
- Die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Annahme dieser Versteigerungsbedingungen.
- Erfüllungsort ist für beide der Sitz des Auktionshauses (Ladenburg).
- Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
- Bei Unstimmigkeiten gilt immer der deutsche Versteigerungstext.
Die in diesem Katalog und auf auf der Internetseite enthaltenen Abbildungen sind unser Eigentum.
Vervielfältigung und Zweitverwertung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. - Bei Fahrzeugen stützt sich die Beschreibung auf das Gutachten des Einlieferers.
Es handelt sich um Oldtimer, bei denen keinerlei Garantie in jeglicher Form übernommen wird. - Lagerkosten von ersteigerten Autos werden bis 2 Wochen nach der Auktion vom Auktionshaus übernommen danach werden die Kosten der Unterbringung vom Käufer/Einlieferer übernommen. Lagerkosten pro Tag 20 €
- Reklamationen der ersteigerten Artikel werden nur innerhalb von 5 Wochen nach der Auktion entgegen genommen, spätere Reklamationen können nach Abrechnung des Einlieferers nicht mehr anerkannt werden.
Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.